Hallo Fremder,
sieh dich doch etwas im Wald um und schließe dich einem unserer Clans an oder werde ein Streuner. Vielleicht bist du auch ein Hauskätzchen?
Die alten Pfade der fünf Clans
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Die alten Pfade der fünf Clans
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Die alten Pfade der fünf Clans
Die Katzen des WellenClan, BlattClan, BergClan und HimmelClan leben zufrieden beisammen, doch seit einiger Zeit wird der Frieden bedroht... ist dies das Ende der vier Clans?
Clan : KnochenClan Rang : Anführerin Name : Soulheart Anzahl der Beiträge : 200 RpG Punkte : 4532 Anmeldedatum : 26.03.13 Alter : 26 Ort : KnochenClan, sonst hinter dir...pass auf dich auf ! >:D
Thema: Das Gesetz der Knochen Mo Apr 29, 2013 6:18 am
Das Gesetz der Knochen
Gesetze für die KnochenClan Mitglieder
Gesetze:
1. Des Führers oder der Führerin Wort ist auszuführen.
2. Habe respekt vor älteren Katzen.
3. Jungen werden nach vier Monden zu Schülern ernannt.
4. Ein Schüler von 7 Monden kann ein kleiner Stopper (Heilerschüler) werden, außer dieser Posten ist schon besetzt.
5. Ein Schüler muss neun Monde alt sein damit er sich entscheiden kann ob er ein Brecher (Krieger) oder eine Beschaffer (Jäger) wird. Das Ergebnis wird aber auch durch die gegebene Leistung beeinflusst.
6.Katzen die nicht mehr als Brecher (Krieger) oder Beschaffer (Jäger) dienen können müssen den Clan verlassen oder werden verjagt. (Ausgenommen ist die Gruppe von Stoppern (Heilern) und Katzen die über großes Kräuterwissen oder besondere Fähigkeiten verfügen, wie in die Zukunft sehen)
7. Ein Mentor oder eine Mentorin darf nur einen Schüler haben. Es kann auch das eigene Junge sein.
8. Führer und Zweite Führer müssen mindestens einen Schüler gehabt haben und müssen mindestens 20 Monde alt sein bevor sie das Amt betreten können.
9. Ein Zweiter Führer darf nicht über 60 Monde alt sein wenn er sein Amt betritt.
10. Führer sowie Zweite Führer müssen sowohl als Brecher (Krieger) als auch Beschaffer (Jäger) tätig werden.
11. Stopper (Heiler), kleine Stopper (Heilerschüler) und Königinnen sowie Junge die noch nicht vier Monde alt sind dürfen nicht als Brecher (Krieger) oder Beschaffer (Jäger) tätig werden, dies gilt für die Königinnen nur in der Schwangerschaft und den darauf folgenenden vier Wochen.
12. Neuzugänge wie Streuner, Hauskätzchen oder Clanmitglieder vom Fluss der Gezeiten dürfen im KnochenClan aufgenommen werden. Jedoch genießen sie bis zu drei Monde kein besonderes Ansehen und müssen Schüleraufgaben übernehmen.
13. Das Gesetz des Knochens steht über allem und bestimmt das Leben.
14. Es darf kein Bund mit Clankatzen (Fluss der Gezeiten, Struners oder Hauskätzchen eingegangen werden, sowie sie nicht zum KnochenClan gehören.
15. Der Rat des SeelenClans ist zu beachten!
16. Das Gesetz des Kriegers und das Gesetz des Staubes ist zu verachten.
17. Katzen die gegen das Gesetz des Knochens sind werden vernichtet oder des bessern belehrt.
18. Die Gefallenden und an Krankheit gestorbenen Katzen des KnochenClans kommen in den SeelenClan.
19. Bei Verstoß gegen das Gesetz der Knochen drohen Strafen, Verbannung und sogar der Tot.
Besonderheiten:
- Wenn eine Königin einen Schüler besitzt aber noch in der Schwangerschaft oder den vier Wochen danach ist muss ein anderes KnochenClan Mitglied den Schüler betreuen.
-Stopper dürfen Junge besitzen, jedoch müssen sie ihre Pflichten wahrnehmen.
- Der SeelenClan spricht nicht nur zum Führer und den Stoppern sondern auch zu den anderen KnochenClan Katzen.
- Der SeelenClan ist der Ort an dem verstorbene Katzen nach ihrem Tod hinkommen.
- Der Clan hat keine Ältesten da sie verjagt werden, sobald sie ihre Tätigkeit nicht mehr wahr nehmen können.
- Der KnochenClan erscheint nicht auf den Versammlungen bei der Vollmondlichtung!
Die Blattfrische hat begonnen, es ist gerade Mondhoch. Der Sichelmond erleuchtet das Gebiet und hüllt die Welt in schweigen und ruhe. Überall schlafen die Tiere und träumen. Nur im Zweibeinerort ist es laut und noch belebt. Jedoch ist es fast überall feucht und nass, da das Tauwetter begonnen hat
Diese Nacht ist perfekt für einen Spaziergang durch das eigene Clangebiet.